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BGH, 26.02.1969 - IV ZR 537/68 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Klage gegen die Haftpflichtversicherung auf Versicherungsschutz - Einseitige Rücknahme der Kündigung - Rücknahmeerklärung als Angebot zu einer Verlängerung des Vertrages - Stillschweigende Annahme
Papierfundstellen
- VersR 1969, 415
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 24.01.1963 - II ZR 120/60
Auszug aus BGH, 26.02.1969 - IV ZR 537/68
Es genügt, daß eine Abteilung der E.er Direktionsverwaltung der Beklagten das rechtliche Schicksal des Versicherungsvertrages gekannt hat, nämlich die Abteilung, die den Versicherungsvertrag mit dem Kläger bearbeitet und mit ihm und dem Versicherungsbüro K. korrespondiert hat, so daß es nicht darauf ankommt, ob davon auch die Buchhaltung gewußt hat (vgl. BGH VersR 1963, 227/28 m.w.N.).
- BGH, 03.10.1984 - IVa ZR 76/83
Voraussetzungen einer außerordentlichen Kündigung in der Krankenversicherung; …
Eine Kündigung kann nicht einseitig zurückgenommen oder widerrufen werden (BGH, Urteil vom 26. Februar 1969 - IV ZR 537/68 - VersR 1969, 415; OLG Karlsruhe VersR 1981, 646;… Prölss/Martin a.a.O. § 8 WO Anm. 5 I). - BGH, 01.07.1987 - IVa ZR 63/86
Auslegung der verspäteten Kündigung eines Versicherungsvertrages durch den …
Im Schweigen auf ein Vertragsangebot kann deshalb in der Regel keine Zustimmung gesehen werden (BGH Urteil vom 26.2.1969 - IV ZR 537/68 - VersR 1969, 415). - BGH, 14.11.1984 - IVa ZR 63/83
Honorar für eine Auseinandersetzungsbilanz - Aktivlegitimation von …
In jedem Fall war die Beendigung als Gestaltungserklärung endgültig und nicht widerruflich (Urteil vom 26.2.1969 - IV ZR 537/68 - VersR 1969, 415).